ABU Beziehungen und Zusammenleben
Zusammenlebensformen
Zusammenlebensform | Gründe |
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Wohngemeinschaft (WG) | Günstige Wohnkosten, Gemeinschaftsleben, gegenseitige Unterstützung |
Konkubinatsfamilie | Freiheit, Flexibilität, weniger formale Verpflichtungen |
"Klassische Familie" | Traditionelle Stabilität, gemeinsame Werte, Familiensinn |
Adoptionsfamilie | Liebe und Fürsorge für adoptierte Kinder, erweiterte Familie |
Kinderlose Paare | Freiheit, finanzielle Stabilität, Karriereorientierung |
Alleinerziehende | Stärke und Unabhängigkeit, enge Beziehung zum Kind |
Patchworkfamilie | Integration verschiedener Familien, Vielfalt, Flexibilität |
Homosexuelles Ehepaar ("Ehe für alle") | Gleichberechtigung, Liebe und Partnerschaft |
Regenbogenfamilie | Vielfalt, Akzeptanz, Liebe und Fürsorge |
Konkubinat
Definition:
Das Konkubinat bezieht sich auf eine nichteheliche Partnerschaft, in der zwei Menschen zusammenleben, ohne verheiratet zu sein. Es ist eine freiwillige und informelle Beziehung, die oft auf gegenseitiger Liebe und Unterstützung beruht, jedoch rechtlich weniger verbindlich ist als eine Ehe.
Vorteile Nachteile
Vorteile | Nachteile |
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Freiheit und Flexibilität in der Beziehungsgestaltung | Mangel an rechtlicher Absicherung |
Geringere formale Verpflichtungen als in der Ehe | Kein automatischer Anspruch auf Erb- oder Unterhaltsrechte |
Möglichkeit, individuelle Lebensziele zu verfolgen | Begrenzte soziale Anerkennung und Unterstützung |
Finanzielle Unabhängigkeit und Autonomie | Risiko von Streitigkeiten bei Trennung oder Tod |
Konkubinatsvertrag:
Ein Konkubinatsvertrag ist ein schriftliches Dokument, das von nicht verheirateten Partnern erstellt wird, um die rechtlichen und finanziellen Bedingungen ihrer Partnerschaft festzulegen. Dieser Vertrag kann verschiedene Aspekte regeln, darunter:
- Aufteilung von Eigentum und Finanzen
- Verantwortlichkeiten im Falle einer Trennung
- Regelung von Unterhaltszahlungen
- Erbrechtliche Angelegenheiten
Ein Konkubinatsvertrag bietet den Partnern die Möglichkeit, ihre Rechte und Pflichten klar zu definieren und kann dazu beitragen, potenzielle Konflikte zu vermeiden, falls die Beziehung endet. Es ist ratsam, dass beide Partner rechtlichen Rat einholen, um sicherzustellen, dass der Vertrag ihre Interessen angemessen schützt.
Weg zur Ehe
Verlobung: Eine Verlobung ist eine Absichtserklärung, zu heiraten, die rechtlich nicht bindend ist. Sie ist eine private Vereinbarung zwischen zwei Personen, die später heiraten möchten.
Auflösung der Verlobung: Die Auflösung einer Verlobung erfolgt durch eine einvernehmliche Vereinbarung der Parteien oder durch einseitige Erklärung eines Verlobten. Es gibt jedoch keine spezifischen gesetzlichen Regelungen zur Auflösung einer Verlobung.
Ehefähigkeit: Personen müssen ehefähig sein, um heiraten zu können. Das schweizerische Recht legt fest, dass Personen das 18. Lebensjahr vollendet haben müssen und geistig fähig sein müssen, die Bedeutung der Ehe zu verstehen und die Verantwortung dafür zu übernehmen.
Ehehindernisse: Es gibt bestimmte Umstände, die die Eheschliessung hindern können, wie zum Beispiel bereits bestehende Ehen, Verwandtschaftsgrade, die Eheunfähigkeit aufgrund geistiger Behinderung oder fehlende Einwilligung.
Ziviltrauung: In der Schweiz muss die Eheschliessung vor einem Zivilstandsbeamten (Standesbeamten) stattfinden. Dies ist ein formeller Akt, bei dem die Eheschliessung rechtlich registriert wird.
Eheschliessung im Ausland: Schweizer Staatsangehörige können im Ausland heiraten, müssen jedoch sicherstellen, dass die Eheschliessung den Anforderungen des schweizerischen Rechts entspricht und dass sie ordnungsgemäss registriert wird.
Wirkungen der Ehe
Rechte und Pflichten: Die Ehe schafft Rechte und Pflichten zwischen den Ehegatten, wie zum Beispiel die Pflicht zur Treue, gegenseitige Unterstützung, gemeinsame Verantwortung für Kinder und gemeinsame Entscheidungsfindung.
Familienname: Gemäss aktuellem schweizerischem Recht können Ehegatten ihren Familiennamen frei wählen oder einen Doppelnamen führen. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, den Namen des Ehepartners anzunehmen.
Eheliche Wohnung: Die Ehegatten haben das Recht, gemeinsam eine eheliche Wohnung zu wählen und zu unterhalten. Dies kann sowohl eine gemeinsame Immobilie als auch eine Mietwohnung sein.
Unterhalt der Familie: Ehegatten haben die Pflicht, zum Unterhalt der Familie beizutragen, einschliesslich der Kosten für Unterkunft, Lebensmittel, Kleidung, medizinische Versorgung und Bildung der Kinder.
Betrag zur freien Verfügung: Jeder Ehegatte hat das Recht, einen bestimmten Betrag seines Einkommens zur freien Verfügung zu behalten, um persönliche Ausgaben zu tätigen, ohne Rechenschaft ablegen zu müssen.
Vertretung der ehelichen Gemeinschaft: Ehegatten vertreten die eheliche Gemeinschaft gemeinsam in rechtlichen Angelegenheiten und haben das Recht, einander zu vertreten und im Namen der Gemeinschaft Verträge abzuschliessen.
Beruf und Gewerbe der Ehegatten: Jeder Ehegatte hat das Recht, seinen Beruf oder ein Gewerbe auszuüben und Einkommen zu erzielen, unabhängig von der Zustimmung des anderen Ehegatten.
Auskunftspflicht: Ehegatten haben die Pflicht, einander über ihre finanziellen Verhältnisse Auskunft zu geben, insbesondere im Hinblick auf die gemeinsame Verwaltung von Finanzen und die Regelung des Unterhalts.
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Kindesverhältnis
Entstehung des Kindesverhältnisses
Zwischen Mutter und Kind:
- Durch Geburt
- Durch Adoption
Zwischen Vater und Kind:
- Durch die Ehe mit der Mutter
- Durch freiwillige Anerkennung (bei einem ausserehelichen Kind)
- Durch ein Vaterschaftsurteil (bei einem ausserehelichen Kind)
- Durch Adoption
Vaterschaftsanerkennung
Definition: Die Vaterschaftsanerkennung ist der freiwillige Akt, durch den ein unverheirateter Vater seine biologische Elternschaft gegenüber seinem Kind anerkennt.
Durch wen:
Vater
In welchem Fall:
Wenn der Vater nicht verheiratet mit der Mutter des Kindes ist.
Zeitpunkt:
Vor-/Nach der Geburt eines Kindes
Folgen:
Bei einer Trennung kann die Elterliche Sorge gemeinsam ausgeübt werden, wenn dafür eine Erklärung der beiden Elternteile abgegeben wurde.
Vaterschaftsklage
Durch wen:
Mutter / Kind / Mutter & Kind
In welchem Fall:
Um das Kindesverhältnis festzustellen
Zeitpunkt:
Mutter kann Klage vor oder nach der Geburt einreichen, jedoch vor Ablauf eines Jahres seit der Geburt.
Folgen:
- Unterhaltsklage kann mit Vaterschaftsklage verbunden werden (hilft, um vorsorgliche Massnahmen wie vorläufige Zahlung von Alimenten verlangen zu dürfen).
- Wenn Gericht Vaterschaftsklage gutheisst, verfügt es die gemeinsame elterliche Sorge (ausseer Wahrung des Kindswohl favorisiert nur Vater oder nur Mutter).
- Gericht regelt Obhut, Besuchsrecht oder die Betreuungsanteile.
Vaterschaftsanfechtung
Durch wen:
- Ehemann der (werdenden) Mutter (richtet sich gegen Kind und Mutter).
- Kind, wenn während seiner Minderjährigkeit der gemeinsame Haushalt der Ehegatten aufgehört hat (richtet sich gegen Ehemann und Mutter).
In welchem Fall:
- Kind wurde während der Ehe mit einem anderen Mann als dem Ehemann gezeugt (durch Kläger nachzuweisen).
- Kind wurde vor Abschluss der Ehe oder zu einer Zeit gezeugt, als der gemeinsame Haushalt von Mutter/Ehemann aufgehoben war.
Zeitpunkt:
- Ehemann: Innerhalb eines Jahres seitdem er Geburt und die Tatsache erfahren hat, dass er nicht der Vater ist.
- Kind kann bis vor seinem 19. Geburtstag klagen.
- Bei beidem wird eine Anfechtung nach Ablauf der Frist zugelassen, wenn die Verspätung mit wichtigen Gründen entschuldigt wird.
Folgen:
- Das Gericht kann ein Vaterschaftsgutachten (DNA-Analyse) anordnen.
- Gibt Gericht der Vaterschaftsanfechtungsklage statt, so endet die Vaterschaft des Mannes, der bis dahin als Vater galt, und dieser hat gegenüber dem Ex-Kind keinerlei Rechte und Pflichten mehr.
- Trug das Kind seinen Namen, so wird dieser gewechselt und der Name der Mutter wird übernommen
- Das Kind kann von einem anderen Mann anerkannt werden.
Wirkung des Kindesverhältnisses
Familienname und Bürgerrecht
Das Kind verheirateter Eltern erhält den von den Eltern gewählten, gemeinsamen Familiennamen.
Tragen die Eltern verschiedene Namen so erhält das Kind den Namen, welchen die Eltern bei der Eheschliessung für deren gemeinsamen Kinder bestimmen mussten.
Das Bürgerrecht übernimmt das Kind vom Elternteil, dessen Namen es trägt.
Unterhaltspflicht der Eltern
Eltern haben für den Unterhalt des Kindes zu sorgen, bis es Volljährig ist.
Dauert die Ausbildung über die Volljährigkeit hinaus, so besteht die Unterhaltspflicht der Eltern, soweit zumutbar, bis zum ordentlichen Abschluss der Erstausbildung weiter.
Die Unterhaltspflicht umfasst Kosten für Pflege, Erziehung und Ausbildung.
Elterliche Sorge
Solange ein Kind minderjährig ist, haben die Eltern gemeinsam die elterliche Sorge, sofern sie volljährig sind und in einer Ehe leben.
Bei Trennung oder Scheidung kann das alleinige Sorgerecht einem Elternteil übertragen werden, wenn dies für das Kind notwendig ist.
Rechte und Pflichten der Eltern in der Erziehung
Die Eltern haben die Befugnis, Entscheidungen für die Erziehung ihres Kindes zu treffen, wobei das Wohl des Kindes vorrangig ist.
Das Kind schuldet den Eltern Gehorsam, aber mit zunehmendem Alter und Reife sollten ihm mehr Freiheiten gewährt werden, und seine Meinung sollte bei wichtigen Entscheidungen berücksichtigt werden.
Grundsätzlich darf das Kind ohne die Einwilligung der Eltern nicht die häusliche Gemeinschaft verlassen.
Recht auf Ausbildung
Die Eltern haben die Pflicht, dem Kind eine schulische und berufliche Ausbildung, die seinen Neigungen, Fähigkeiten und Begabungen entspricht, zu verschaffen.
Bei Meinungsverschiedenheiten sollte der Wille des Kindes berücksichtigt werden.
Vertretung
Die Eltern vertreten im Rahmen der elterlichen Sorge das Kind gegenüber Drittpersonen
Verwaltung und Verwendung des Kindesvermögens
Kinder können eigenes Vermögen besitzen, das sie durch Erbschaften oder Schenkungen erhalten.
Die Eltern haben das Recht und die Pflicht, dieses Vermögen zu verwalten, solange sie die elterliche Sorge haben.
Die Erträge des Kindesvermögens dürfen für den Unterhalt, die Erziehung und die Ausbildung des Kindes verwendet werden.
Wenn die Eltern das Vermögen des Kindes verwenden wollen, benötigen sie die Genehmigung der Kinderschutzbehörde.
Arbeitserwerb und Taschengeld
Das Kind kann über seinen Arbeitserwerb, sein Erspartes und sein Taschengeld selbst verfügen.
Übersteigt eine Ausgabe die finanziellen Möglichkeiten des Kindes, darf diese Ausgabe nur mit zustimmung der Eltern getätigt werden.
Wohnt das Kind noch bei seinen Eltern, so können diese einen angemessenen Beitrag an die Haushaltskosten abziehen.
Scheidung
Scheidung auf gemeinsames Begehren
Durch wen:
Beide Ehegatten sind bereit, die Scheidung einzuwilligen
Folgen:
- Namen: Beide behalten den Namen. Auf Antrag kann die Person, welche den Namen übernommen hat diesen wieder zurück haben
- Vermögen: Aufteilung gemäss ehelichem Güterrecht
- Erbe: Kein Anspruch mehr auf gegenseitiges Erbe
- Familienwohnung: Entscheiden ob/wer in der Wohnung bleibt
- Berufliche Vorsorge: Während Ehe einbezahlten Vorsorgebeiträge (AHV und PK --> 1. Säule und 2.Säule) werden je hälftig geteilt und dem Partner jeweils überwiesen
- Nachehelicher Unterhalt: Wenn einer Person (temporär) nicht zugemutet werden kann, für ihr Einkommen zu sorgen (z.B. zu kleine Kinder), kann nachehelicher Unterhalt verfügt werden
- Alimente für Kinder
- Elternrechte und Elternpflichten: Regelt elterliche Sorge, Obhut, persönlichen Verkehr und Betreuungsanteil und Unterhaltsbeitrag
Scheidungsklage
Durch wen:
Scheidungswilligen Ehegatten
Folgen:
Selbe Folgen wie bei der Scheidung auf gemeinsames Begehren.
Trennung statt Scheidung
Trennung in gegenseitigem Einvernehmen
Ehegatten, die sich über die Bedingungen des Getrenntlebens einig sind, müssen nicht unbedingt vor Gericht gehen.
Sie können eine schriftliche Trennungsvereinbarung aufsetzen und unterzeichnen oder mündliche Absprachen treffen.
Gerichtlich genehmigte Trennungsvereinbarung
Es kann sinnvoll oder notwendig sein, eine Trennungsvereinbarung gerichtlich genehmigen zu lassen.
Personen, die getrennt leben, können beispielsweise nur Sozialhilfe oder Alimentenbevorschussung beantragen, wenn sie eine gerichtlich genehmigte Trennungsvereinbarung vorweisen können.
Rechtliche Auswirkungen einer Trennung
- Getrennt lebende Ehepaare gelten rechtlich weiterhin als verheiratet
- Für gemeinsame Kinder haben getrennt lebende Eltern weiterhin gemeinsam das Sorgerecht
- Eine Trennung hat keine änderung des Güterstandes zur Folge
- Getrennt lebende Ehepaare werden separat besteuert
- Eine Trennung ist in der Regel unbefristet und kann jederzeit aufgehoben werden
marni-markdown isch jz Open-Source und i hans extra vereinfacht dases ofacher isch zum mithelfa. Wär cool wenn jeder abiz mitwürka würde, o wenns nur an hilfricha Kommentar unter da Beiträg isch.