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ABU Beziehungen und Zusammenleben

Zusammenlebensformen

ZusammenlebensformGründe
Wohngemeinschaft (WG)Günstige Wohnkosten, Gemeinschaftsleben, gegenseitige Unterstützung
KonkubinatsfamilieFreiheit, Flexibilität, weniger formale Verpflichtungen
"Klassische Familie"Traditionelle Stabilität, gemeinsame Werte, Familiensinn
AdoptionsfamilieLiebe und Fürsorge für adoptierte Kinder, erweiterte Familie
Kinderlose PaareFreiheit, finanzielle Stabilität, Karriereorientierung
AlleinerziehendeStärke und Unabhängigkeit, enge Beziehung zum Kind
PatchworkfamilieIntegration verschiedener Familien, Vielfalt, Flexibilität
Homosexuelles Ehepaar ("Ehe für alle")Gleichberechtigung, Liebe und Partnerschaft
RegenbogenfamilieVielfalt, Akzeptanz, Liebe und Fürsorge

Konkubinat

Definition:

Das Konkubinat bezieht sich auf eine nichteheliche Partnerschaft, in der zwei Menschen zusammenleben, ohne verheiratet zu sein. Es ist eine freiwillige und informelle Beziehung, die oft auf gegenseitiger Liebe und Unterstützung beruht, jedoch rechtlich weniger verbindlich ist als eine Ehe.

Vorteile Nachteile

VorteileNachteile
Freiheit und Flexibilität in der BeziehungsgestaltungMangel an rechtlicher Absicherung
Geringere formale Verpflichtungen als in der EheKein automatischer Anspruch auf Erb- oder Unterhaltsrechte
Möglichkeit, individuelle Lebensziele zu verfolgenBegrenzte soziale Anerkennung und Unterstützung
Finanzielle Unabhängigkeit und AutonomieRisiko von Streitigkeiten bei Trennung oder Tod

Konkubinatsvertrag:

Ein Konkubinatsvertrag ist ein schriftliches Dokument, das von nicht verheirateten Partnern erstellt wird, um die rechtlichen und finanziellen Bedingungen ihrer Partnerschaft festzulegen. Dieser Vertrag kann verschiedene Aspekte regeln, darunter:

Ein Konkubinatsvertrag bietet den Partnern die Möglichkeit, ihre Rechte und Pflichten klar zu definieren und kann dazu beitragen, potenzielle Konflikte zu vermeiden, falls die Beziehung endet. Es ist ratsam, dass beide Partner rechtlichen Rat einholen, um sicherzustellen, dass der Vertrag ihre Interessen angemessen schützt.

Weg zur Ehe

Verlobung: Eine Verlobung ist eine Absichtserklärung, zu heiraten, die rechtlich nicht bindend ist. Sie ist eine private Vereinbarung zwischen zwei Personen, die später heiraten möchten.

Auflösung der Verlobung: Die Auflösung einer Verlobung erfolgt durch eine einvernehmliche Vereinbarung der Parteien oder durch einseitige Erklärung eines Verlobten. Es gibt jedoch keine spezifischen gesetzlichen Regelungen zur Auflösung einer Verlobung.

Ehefähigkeit: Personen müssen ehefähig sein, um heiraten zu können. Das schweizerische Recht legt fest, dass Personen das 18. Lebensjahr vollendet haben müssen und geistig fähig sein müssen, die Bedeutung der Ehe zu verstehen und die Verantwortung dafür zu übernehmen.

Ehehindernisse: Es gibt bestimmte Umstände, die die Eheschliessung hindern können, wie zum Beispiel bereits bestehende Ehen, Verwandtschaftsgrade, die Eheunfähigkeit aufgrund geistiger Behinderung oder fehlende Einwilligung.

Ziviltrauung: In der Schweiz muss die Eheschliessung vor einem Zivilstandsbeamten (Standesbeamten) stattfinden. Dies ist ein formeller Akt, bei dem die Eheschliessung rechtlich registriert wird.

Eheschliessung im Ausland: Schweizer Staatsangehörige können im Ausland heiraten, müssen jedoch sicherstellen, dass die Eheschliessung den Anforderungen des schweizerischen Rechts entspricht und dass sie ordnungsgemäss registriert wird.

Wirkungen der Ehe

Rechte und Pflichten: Die Ehe schafft Rechte und Pflichten zwischen den Ehegatten, wie zum Beispiel die Pflicht zur Treue, gegenseitige Unterstützung, gemeinsame Verantwortung für Kinder und gemeinsame Entscheidungsfindung.

Familienname: Gemäss aktuellem schweizerischem Recht können Ehegatten ihren Familiennamen frei wählen oder einen Doppelnamen führen. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, den Namen des Ehepartners anzunehmen.

Eheliche Wohnung: Die Ehegatten haben das Recht, gemeinsam eine eheliche Wohnung zu wählen und zu unterhalten. Dies kann sowohl eine gemeinsame Immobilie als auch eine Mietwohnung sein.

Unterhalt der Familie: Ehegatten haben die Pflicht, zum Unterhalt der Familie beizutragen, einschliesslich der Kosten für Unterkunft, Lebensmittel, Kleidung, medizinische Versorgung und Bildung der Kinder.

Betrag zur freien Verfügung: Jeder Ehegatte hat das Recht, einen bestimmten Betrag seines Einkommens zur freien Verfügung zu behalten, um persönliche Ausgaben zu tätigen, ohne Rechenschaft ablegen zu müssen.

Vertretung der ehelichen Gemeinschaft: Ehegatten vertreten die eheliche Gemeinschaft gemeinsam in rechtlichen Angelegenheiten und haben das Recht, einander zu vertreten und im Namen der Gemeinschaft Verträge abzuschliessen.

Beruf und Gewerbe der Ehegatten: Jeder Ehegatte hat das Recht, seinen Beruf oder ein Gewerbe auszuüben und Einkommen zu erzielen, unabhängig von der Zustimmung des anderen Ehegatten.

Auskunftspflicht: Ehegatten haben die Pflicht, einander über ihre finanziellen Verhältnisse Auskunft zu geben, insbesondere im Hinblick auf die gemeinsame Verwaltung von Finanzen und die Regelung des Unterhalts.

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Kindesverhältnis

Entstehung des Kindesverhältnisses

Zwischen Mutter und Kind:

Zwischen Vater und Kind:

Vaterschaftsanerkennung

Definition: Die Vaterschaftsanerkennung ist der freiwillige Akt, durch den ein unverheirateter Vater seine biologische Elternschaft gegenüber seinem Kind anerkennt.

Durch wen:
Vater

In welchem Fall:
Wenn der Vater nicht verheiratet mit der Mutter des Kindes ist.

Zeitpunkt:
Vor-/Nach der Geburt eines Kindes

Folgen:
Bei einer Trennung kann die Elterliche Sorge gemeinsam ausgeübt werden, wenn dafür eine Erklärung der beiden Elternteile abgegeben wurde.

Vaterschaftsklage

Durch wen:
Mutter / Kind / Mutter & Kind

In welchem Fall:
Um das Kindesverhältnis festzustellen

Zeitpunkt:
Mutter kann Klage vor oder nach der Geburt einreichen, jedoch vor Ablauf eines Jahres seit der Geburt.

Folgen:

Vaterschaftsanfechtung

Durch wen:

In welchem Fall:

Zeitpunkt:

Folgen:

Wirkung des Kindesverhältnisses

Familienname und Bürgerrecht

Das Kind verheirateter Eltern erhält den von den Eltern gewählten, gemeinsamen Familiennamen.
Tragen die Eltern verschiedene Namen so erhält das Kind den Namen, welchen die Eltern bei der Eheschliessung für deren gemeinsamen Kinder bestimmen mussten.

Das Bürgerrecht übernimmt das Kind vom Elternteil, dessen Namen es trägt.

Unterhaltspflicht der Eltern

Eltern haben für den Unterhalt des Kindes zu sorgen, bis es Volljährig ist.
Dauert die Ausbildung über die Volljährigkeit hinaus, so besteht die Unterhaltspflicht der Eltern, soweit zumutbar, bis zum ordentlichen Abschluss der Erstausbildung weiter.

Die Unterhaltspflicht umfasst Kosten für Pflege, Erziehung und Ausbildung.

Elterliche Sorge

Solange ein Kind minderjährig ist, haben die Eltern gemeinsam die elterliche Sorge, sofern sie volljährig sind und in einer Ehe leben.

Bei Trennung oder Scheidung kann das alleinige Sorgerecht einem Elternteil übertragen werden, wenn dies für das Kind notwendig ist.

Rechte und Pflichten der Eltern in der Erziehung

Die Eltern haben die Befugnis, Entscheidungen für die Erziehung ihres Kindes zu treffen, wobei das Wohl des Kindes vorrangig ist.
Das Kind schuldet den Eltern Gehorsam, aber mit zunehmendem Alter und Reife sollten ihm mehr Freiheiten gewährt werden, und seine Meinung sollte bei wichtigen Entscheidungen berücksichtigt werden.

Grundsätzlich darf das Kind ohne die Einwilligung der Eltern nicht die häusliche Gemeinschaft verlassen.

Recht auf Ausbildung

Die Eltern haben die Pflicht, dem Kind eine schulische und berufliche Ausbildung, die seinen Neigungen, Fähigkeiten und Begabungen entspricht, zu verschaffen.

Bei Meinungsverschiedenheiten sollte der Wille des Kindes berücksichtigt werden.

Vertretung

Die Eltern vertreten im Rahmen der elterlichen Sorge das Kind gegenüber Drittpersonen

Verwaltung und Verwendung des Kindesvermögens

Kinder können eigenes Vermögen besitzen, das sie durch Erbschaften oder Schenkungen erhalten.

Die Eltern haben das Recht und die Pflicht, dieses Vermögen zu verwalten, solange sie die elterliche Sorge haben.
Die Erträge des Kindesvermögens dürfen für den Unterhalt, die Erziehung und die Ausbildung des Kindes verwendet werden.

Wenn die Eltern das Vermögen des Kindes verwenden wollen, benötigen sie die Genehmigung der Kinderschutzbehörde.

Arbeitserwerb und Taschengeld

Das Kind kann über seinen Arbeitserwerb, sein Erspartes und sein Taschengeld selbst verfügen.
Übersteigt eine Ausgabe die finanziellen Möglichkeiten des Kindes, darf diese Ausgabe nur mit zustimmung der Eltern getätigt werden.

Wohnt das Kind noch bei seinen Eltern, so können diese einen angemessenen Beitrag an die Haushaltskosten abziehen.

Scheidung

Scheidung auf gemeinsames Begehren

Durch wen:
Beide Ehegatten sind bereit, die Scheidung einzuwilligen

Folgen:

Scheidungsklage

Durch wen:
Scheidungswilligen Ehegatten

Folgen:
Selbe Folgen wie bei der Scheidung auf gemeinsames Begehren.

Trennung statt Scheidung

Trennung in gegenseitigem Einvernehmen

Ehegatten, die sich über die Bedingungen des Getrenntlebens einig sind, müssen nicht unbedingt vor Gericht gehen.
Sie können eine schriftliche Trennungsvereinbarung aufsetzen und unterzeichnen oder mündliche Absprachen treffen.

Gerichtlich genehmigte Trennungsvereinbarung

Es kann sinnvoll oder notwendig sein, eine Trennungsvereinbarung gerichtlich genehmigen zu lassen.

Personen, die getrennt leben, können beispielsweise nur Sozialhilfe oder Alimentenbevorschussung beantragen, wenn sie eine gerichtlich genehmigte Trennungsvereinbarung vorweisen können.

Rechtliche Auswirkungen einer Trennung

marni-markdown isch jz Open-Source und i hans extra vereinfacht dases ofacher isch zum mithelfa. Wär cool wenn jeder abiz mitwürka würde, o wenns nur an hilfricha Kommentar unter da Beiträg isch.