ABU Güterrecht, Erbrecht
Die drei Güterstände, ordentlicher/gesetzlicher Güterstand
Errungenschaftsbeteiligung inkl. Unterscheidung Eigengut und Errungenschaft
Was regelt die Errungenschaftsbeteiligung?
Vermögensverhältnisse während der Ehe und bei deren Auflösung.
Was ist der Unterschied zwischen Eigengut und Errungenschaft?
Eigengut: Vermögen vor der Ehe, Erbschaften, Schenkungen.
Errungenschaft: Während der Ehe gebildetes Vermögen (z.B. Arbeitserwerb, Bankzinsen).
Wie wird das Familienvermögen bei einer Auflösung der Ehe geteilt?
- Jeder Ehegatte behält sein Eigengut (= Eigengut vor der Ehe plus zusätzliches Eigengut während der Ehe).
- Von der Errungenschaft werden allfällige Schulden abgezogen. Was übrig bleibt, bildet den Errungenschaftsvorschlag.
- Jeder Ehegatte behält die Hälfte seines Vorschlages und hat Anspruch auf die Hälfte des Vorschlages des anderen Ehegatten. (ZGB 215)
- Sind die Schulden grösser als das Vermögen, ist die Rede von einem Rückschlag. Diesen hat jeder Ehegatte alleine zu tragen.
Güterrechtliche Auseinandersetzung (wann? wie?)
Formen des Testaments
Testamentart | Beschreibung |
---|---|
Handgeschriebenes Testament | Von Anfang bis Schluss von Hand geschrieben inklusive Ort, Datum und Unterschrift |
Öffentlich beurkundetes Testament | Unter Mitwirkung von zwei Zeugen vor einem Notar oder einer Urkundsperson unterschrieben |
Nottestament | Wird in einer Notlage in Anwesenheit von zwei Zeugen mitgeteilt und später zu Protokoll gegeben |
Erben nach Stämmen (1. Stamm/Parentel, 2. Stamm/Parentel, 3. Stamm/Parentel)

Gesetzliche Erbfolge: Erblasser mit Nachkommen / Erblasser ohne Nachkommen Wenn
Wenn beim Tod einer Person kein Testament und kein Erbvertrag vorliegt, tritt die gesetzliche Erbfolge ein.
Gesetzliche Erbfolge
- Zuerst sind die Kinder erbberechtigt. Ist ein Kind bereits verstorben, treten an seine Stelle seine Nachkommen (z.B. Enkel). Sobald mindestens ein Erbe im ersten Stamm vorhanden ist, gehen alle anderen Stämme leer aus.
- Sind keine Erben im ersten Stamm vorhanden, so fällt die Erbschaft je zur Hälfte an die Mutter- und die Vaterseite. Falls ein Elternteil bereits verstorben ist, geht dessen Erbschaft an die Nachkommen der Eltern (Geschwister des Erblassers).
- Sind keine Nachkommen und keine Erben im elterlichen Stamm vorhanden, so gelangt die Erbschaft an den Stamm der Grosseltern und deren Nachkommen. Mit diesem Stamm hört die Erbberechtigung der Verwandten auf.
- Der überlebende Ehegatte erbt immer.
- Er hat Anspruch auf die Hälfte der Erbschaft, wenn Nachkommen vorhanden sind.
- Wenn er mit dem elterlichen Stamm zu teilen hat, hat der überlebende Ehegatte Anrecht auf drei Viertel der Erbschaft.
- Sind nur Erben im grosselterlichen Stamm vorhanden, erbt der überlebende Ehegatte alles.
Pflichtteilsrecht und frei verfügbare Quote
Der Erblasser kann durch Testament oder Erbvertrag die gesetzlichen Erbansprüche der Kinder, des überlebenden Ehegatten, sowie seiner Eltern verändern, indem er sie auf den Pflichtteil (minimaler, gesetzlich vorgeschriebener Anteil) setzt. Der Pflichtteil ist ein Bruchteil des gesetzlichen Erbanspruches.
Dieser Anteil wird mit dem revidierten Erbrecht ab Januar 2023 vergrössert. Die Erblasser können damit freier über ihren Nachlass bestimmen. Die Pflichtteile werden reduziert.
Familiensituationen gemäss vorgegebener Darstellung richtig darstellen, Erbteile angeben und berechnen
Mies ko Lust meh